Strafrecht

Wir leisten Rechtshilfe und Beratung, sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen und Körperschaften.
Unsere Rechtshilfe bezieht sich auf alle Aspekte des Strafrechts, einschließlich des Jugendstrafrechts, in jeder Phase des Verfahrens. Diese umfassen die Vorermittlungen über Gerichtsverhandlungen, bis hin zu Berufungsverfahren auf verschiednen Entscheidungsebenen.

Unsere Kanzlei leistet Hilfe in internen Strafverfahren, sowohl in Polizei- und Finanzdelikten. Zudem leisten wir internationale Rechtshilfe im Bereich des Verwaltungsstrafrechts und in allen anderen Spezialgesetzen, die das Strafrecht beinhaltet (u.a. Bundesgesetz über den Straßenverkehr, über Waffen, Waffenzubehör und Munition, über Integration, über Betäubungsmittel und Psychotrope Stoffe).

Die Prozesskostenhilfe wird geleistet als Verteidigung für den Angeklagten (auch als Pflichtverteidiger), als auch für den Privatankläger, der bei den verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Behörden Beschwerden, Klagen oder Beweismittel einreicht

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