Wir unterstützen sowohl gerichtlich wie aussergerichtlich unsere Klienten in allen Belangen des Familienrechts.
Dank der in den Jahren gesammelten Erfahrung unterstützen wir unsere Klienten insbesondere bei Trennungs- wie Scheidungsverfahren. Wir begleiten unsere Klienten mit unseren Kenntnissen in jeder Phase der Auseinandersetzung. Bei Verheirateten wie nicht Verheirateten kümmern wir uns auch um die Kindesverhältnisse, so etwa bezüglich Zuteilung der Kinder, Anerkennung wie Aberkennung der Vaterschaft und Fragen rund um die Alimente.
Wir befassen uns auch mit Vormundschaften wie Erwachsenenschutzrecht.
Da wir uns der Schwierigkeiten, welche solche Verfahren für unsere Klienten mit sich bringen, bewusst sind, widmen wir unsere volle Aufmerksamkeit auf ihre Bedürfnisse sowohl in wirtschaftlicher wie persönlicher Hinsicht.